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Wormser Konkordat ArtikelDas Wormser Konkordat , auch als Pactum Calixtinum genannt, ist ein am 23.09 1122 in Worms geschlossener Vertrag zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Kalixt II., mit dem der Investiturstreit beigelegt wurde.
Kaiser Heinrich V. akzeptierte den Anspruch der Kirche auf das Recht der Investitur, verzichtete in dem Wormser Konkordat auf die Investitur mit Ring und Stab, und gewährte jeder Kirche die Wahlfreiheit der Investitur.
Im Gegenzug räumte Papst Kalixt II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneten verhandelt, der Gewählte aber mit den mit seinem geistlichen Amt verbundenen Regalien vom Kaiser durch das Zepter belehnt werden solle.
Kaiser Lothar III. räumte zudem der Kirche das Recht ein, zuerst Ring und Stab zu verleihen, wodurch der Einfluss des Kaisers auf die Einsetzung von Bischöfen praktisch verloren ging.
Dem Wormser Konkordat vergleichbare Vereinbarungen wurden 1208 mit Aragonien, 1213 mit England und 1268 mit Frankreich geschlossen; ebenso später mit Schweden und Norwegen.
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